Allgemeine Geschäftsbedingungen der Computeria Meilen
Angebot und Zustimmung
Die Computeria Meilen (CM) vermittelt Supporter:innen für die Unterstützung und Beratung bei der privaten Nutzung von Computern, Smartphones und ähnlichen Geräten. Welche Hilfe im Einzelfall geleistet wird, wird direkt zwischen der Kund:in und der Supporter:in vereinbart.
Die Unterstützung findet in der Regel bei der Kund:innen zu Hause statt, kann aber nach Absprache auch im TreffPunkt Meilen oder an einem anderen Ort erfolgen.
Mit der Inanspruchnahme der Hilfe erklärt sich die Kund:in mit diesen Bedingungen einverstanden.
Haftung
Die Supporter:innen sind Mitglieder des Vereins Computeria Meilen, übernehmen aber durch die CM vermittelte Aufträge eigenständig und auf eigene Rechnung.
Die Supporter:innen arbeiten nach bestem Wissen und mit grosser Sorgfalt. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen eines freiwilligen Angebots ohne vertragliche Erfolgsgarantie.
Eine Haftung für Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, insbesondere für leichte und mittlere Fahrlässigkeit gemäss Art. 100 OR.
Daten und Datensicherung
Die Verantwortung für die Sicherung von Daten und Programmen liegt bei der Kund:innen. Die CM empfiehlt der Kund:in, vor Beginn der Unterstützung eine vollständige Datensicherung auf einem externen Medium zu erstellen.
Die Supporter:innen übernehmen keine Haftung für Datenverluste.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Sämtliche Daten und Informationen, die der Supporter:in im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werden, behandeln diese vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Einwilligung der Kund:innen oder eine gesetzliche Verpflichtung.
Die Daten verbleiben grundsätzlich bei der Kund:innen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
Kosten und Bezahlung
Die Vergütung richtet sich nach den aktuellen Tarifen der Computeria Meilen. Die Bezahlung erfolgt in der Regel im Anschluss an die Beratung direkt an der Supporter:in in bar oder per Twint.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Meilen.
Meilen, August 2026